AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen

AGB MediKons – Medical Konsil Service

(AGB-s für beratende Firmen)

 

§1 Wirkungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen den Kunden (Auftraggeber) und Firma MedKons (Auftragnehmerin).

Änderungen dieser Geschäftsbedienungen und der Sonderbedienungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben.

Die AGB-s werden bei dem Vertragsabschluss von dem Auftraggeber automatisch anerkannt.

 

§2 Auftragserteilung und Leistung

2.1. Die Kundenaufträge gelten als angenommen, wenn sie durch Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden oder mit Ihre Ausführung begonnen wurde.

2.2. Die Aufträge können nur schriftlich per Post, Fax oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg erteilt werden.

2.3. Vereinbarungen, die im Vertrag oder gesondert nicht schriftlich festgelegt werden, können nicht berücksichtigt werden.

2.4. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuell geleistete Gegenleistungen oder Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

 

§3 Preise

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

§4 Vergütung, Aufrechnung und Zurückbehaltung (Zahlung und Fälligkeit)

4.1 Alle Leistungen sind 100% im Vorkasse zu bezahlen

4.2. Alle medizinische Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet

4.1. Die Vergütung erfolgt nach den vereinbarten Preisen oder im Leistungsverzeichnis wurde eine andere Berechnungsart (z.B. Pauschalsumme, Stundenlohnsätze) vereinbart.

4.2. Wird von dem Auftraggeber eine in den Vertragsbestandteilen nicht genannte Leistung gefordert, so hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf besondere Vergütung. Das gilt auch im Falle einer vereinbarten Pauschalsumme.

4.3. Leistungen, die von der Auftragnehmerin ohne Auftrag ausgeführt werden, sind zu erstatten, sofern diese von dem Auftraggeber nachträglich anerkannt werden.

4.4. Verlangt der Auftraggeber zusätzliche Dokumenten, Berechnungen oder andere Unterlagen, die von der Auftragnehmerin nach dem Vertrag oder der Verkehrssitte nicht zu beschaffen sind, so hat er sie zu vergüten.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Entgelt für die Leistung der Auftragnehmerin – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – binnen  einer mit Ausführung der Leistung beginnenden Frist von 10 Tage zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Eingang bei der Auftragnehmerin an.

4.6. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der Auftragnehmerin anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragverhältnis berührt.

 

§5 Lieferfristen und Termine

5.1. Von der Auftragnehmerin angegebenen Liefer- und / oder Ausführungsfristen sind als annährende Liefer- und / oder Ausführungsfristen zu verstehen. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine vereinbarte Fristeinhaltung vereinbart wurde.

5.2. Wird die Ausführung für voraussichtlich längere Dauer unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die der Auftragnehmerin bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführte Teils der Leistung enthalten sind.

5.3. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängert sich, soweit die Behinderung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers verursacht wird, durch höhere Gewalt oder andere für die Auftragnehmerin unabwendbare Umstände entstehen, um den Zeitraum, für den die Behinderung besteht. Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei der Abgabe des Angebotes normalerweise gerechnet werden mussten, gelten nicht als Behinderung.

 

§6 Mitwirkungspflicht des Kunden / Patienten

Für die Ausführung nötigen Unterlagen sind der Auftragnehmerin unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

 

§7 Verschwiegenheitsklausel

7.1. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt.

7.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich alle von dem Auftraggeber bekommenen Unterlagen,  private und geschäftliche Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.

7.3. Die Unterlagen werden nicht an den Auftraggeber zurück gesendet und bleiben bei der Auftragnehmerin  für statistische Zwecke.

 

§8 Haftungsbeschränkung

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch ein ihr zurechenbares vorsätzliches und grob fahrlässliches Verhalten Ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfühlungsgehilfen entstehen. Im Falle einer der Auftragnehmerin zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten oder der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet die Auftragnehmerin auch für einfache Fahrlässlichkeit. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

 

§9 Mängelrüge

Die Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch die Verjährung von Mängelansprüchen, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften

 

§10 Salvatoresche Klausel

Falls einzelne Bestimmungen eines Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam sein oder werden sollten, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vereinbarungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen jeweils am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Vertragslücken.

 

§11 Anzuwendendes Recht

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Die Firma MediKons ist mit Sitz Hannover

12.2. Gerichtstand im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden ist der Sitz unserer Firma – Landeshauptstat Hannover.